
Kostenträger
Für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind es alle Krankenkassen, bei klarer medizinischer Indikation für eine Psychotherapie.
Die Familientherapie und die Traumatherapie sind ebenfalls Bestandteil der psychotherapeutischen Behandlung und damit über die Krankenkassen abrechenbar.
Meine Krankenkassenzulassung schließt die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis zum 21. Lebensjahr) und die Beratung der Eltern und Bezugspersonen ein.